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22.01.24

NIS-2-Richtlinie erfolgreich umsetzen – das müssen Unternehmen erfüllen

In einer zunehmend vernetzten Welt, in der die Abhängigkeit von digitalen Systemen und Diensten exponentiell wächst, ist Cybersicherheit zu einem entscheidenden Anliegen für Regierungen, Unternehmen und Bürger:innen geworden. Die Europäische Union (EU) hat sich aktiv dafür eingesetzt, die Cybersicherheit zu stärken und hat in diesem Zusammenhang die Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit (NIS) verabschiedet.

In diesem Blogartikel befassen wir uns genauer mit der NIS-2-Richtlinie, die darauf abzielt, die Resilienz und Sicherheit des digitalen Raums in der EU weiter zu verbessern. Zudem erfahren Sie, ob auch Ihr Unternehmen von der Richtlinie betroffen ist und wie wir Ihnen in dieser Situation unter die Arme greifen.

 

Die NIS-2-Richtlinie im Überblick

Die NIS-2-Richtlinie baut auf dem Fundament der ersten NIS-Richtlinie auf, die bereits 2016 verabschiedet wurde. Sie zielt darauf ab, die Cybersicherheit in der EU zu stärken, indem sie Anforderungen an bestimmte Organisationen und Dienstleister stellt. Die Richtlinie ist ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen der EU, die Fähigkeit zur Prävention, Erkennung und Bewältigung von Cyberbedrohungen zu erhöhen. In Kraft getreten ist die NIS-2-Richtlinie bereits am 16. Januar 2023  – um die Anforderungen aus dieser umsetzen und implementieren zu können, wurde den betroffenen Unternehmen eine gewisse Frist gewährt. Diese läuft allerdings am 17. Oktober 2024 ab. Spätestens jetzt ist also der Zeitpunkt, um aktiv zu werden.

 

Schlüsselelemente der NIS-2-Richtlinie

1. Erweiterter Anwendungsbereich

Im Vergleich zur vorherigen Richtlinie erstreckt sich die NIS-2 auf eine breitere Palette von Sektoren und Unternehmen. Neben Energie-, Verkehr- und Finanzdienstleistungen werden nun auch digitale Dienstleister wie beispielsweise Suchmaschinen, Online-Marktplätze, soziale Netzwerke oder Cloud-Anbieter miteinbezogen.

 

2. Stärkere Sicherheitsanforderungen

Die Richtlinie legt verstärkte Sicherheitsanforderungen fest, die von den betroffenen Organisationen und Dienstleistern erfüllt werden müssen. Dies umfasst u.a. die Implementierung von risikobasierten Sicherheitsmaßnahmen, Meldesystemen für Sicherheitsvorfälle und die Einhaltung von Mindeststandards für die IT-Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen.

 

3. Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle

Unternehmen und Dienstleister müssen IT-Sicherheitsvorfälle, die sich auf ihre Dienste auswirken könnten, den nationalen Behörden melden. Dies ermöglicht eine schnellere Reaktion und koordinierte Maßnahmen zum Schutz vor weiteren Cyberangriffen.

 

4. Zusammenarbeit und Koordination

Die NIS-2-Richtlinie fördert die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten, um einen koordinierten Ansatz zur Bewältigung grenzüberschreitender Cyberbedrohungen sicherzustellen. Es werden Mechanismen für den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit bei der Reaktion auf IT-Sicherheitsvorfälle festgelegt.

 

Auswirkungen und Herausforderungen für Unternehmen

Die Implementierung der NIS-2-Richtlinie bringt bedeutende Auswirkungen für Unternehmen mit sich. Während sie zweifellos dazu beiträgt, die Cybersicherheit in der EU zu verbessern, stehen Unternehmen und Organisationen vor Herausforderungen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen. Dazu gehören in nahezu allen Fällen die Anpassung interner Sicherheitsmaßnahmen, Investitionen in neue Technologien und IT-Fachkräfte sowie die Gewährleistung der Compliance mit den Richtlinien.

 

be-solutions ist Ihre Unterstützung

An diesem Punkt der Herausforderung setzen wir an und sehen es als unser Verpflichtung, Unternehmen dabei zu unterstützen, die Bestimmungen der NIS-2-Richtlinie zu erfüllen und gleichzeitig ihre digitalen Systeme und Daten vor potenziellen Cyberbedrohungen zu schützen.

Unsere Leistungen für Sie zur Implementierung und Erfüllung der NIS-2-Richtlinie:

 

#1 Beratung und Implementierung von IT-Sicherheitsmaßnahmen gemäß der NIS-2-Richtlinie

Unser erstes Engagement besteht darin, Unternehmen durch umfassende Beratungsdienste zu unterstützen. Wir führen eine gründliche Analyse der bestehenden IT-Sicherheitspraktiken durch, identifizieren Schwachstellen und erarbeiten maßgeschneiderte IT-Lösungen, um diese effektiv, aber auch wirtschaftlich zu beheben.

Dabei helfen wir, risikobasierte IT-Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, die den Anforderungen der NIS-2-Richtlinie entsprechen. Ob es sich um die Verbesserung von Netzwerksicherheit, die Einführung von Verschlüsselungstechnologien oder die Implementierung von IT-Sicherheitsprotokollen handelt – wir stehen an Ihrer Seite, um diese Herausforderungen zu bewältigen.

 

#2 NIS-2-Schulungen und Sensibilisierung

Mit Hilfe von systematisch eingesetzten Schulungen für die Sensibilisierung Ihrer Mitarbeitenden hinsichtlich neuer IT-Sicherheitsstandards, die die NIS-2-Richtlinie mit sich bringt, etablieren wir in Ihrem Unternehmen das Sicherheitsbewusstsein, welches nötig ist, um die Compliance mit den Richtlinien zu gewährleisten. So werden Sie und die gesamte Organisation widerstandsfähiger gegenüber potenziellen Cyberangriffen.

 

#3 Kontinuierliche Unterstützung durch IT-Expert:innen

Die Bedrohungslandschaft im Bereich der Cybersicherheit ist ständigen Veränderungen unterworfen. Daher bieten wir kontinuierliche Überwachungsdienste an, um potenzielle Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Unser Support-Team steht unseren Kundinnen und Kunden zur Verfügung, um bei der Bewältigung von IT-Sicherheitsvorfällen zu unterstützen und ihnen die Gewissheit zu geben, dass sie nicht allein gelassen werden.

 

Ein neues Niveau an Cybersicherheit

Die NIS-2-Richtlinie ist ein wichtiger Schritt der EU zur Stärkung der Cybersicherheit und des Schutzes digitaler Infrastrukturen. Sie spiegelt das Engagement wider, die Resilienz gegenüber Cyberbedrohungen zu erhöhen und die Reaktionsfähigkeit bei Sicherheitsvorfällen zu verbessern.

Während die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie Herausforderungen für viele Unternehmen mit sich bringen kann, bietet sie auch die Möglichkeit die Cybersicherheit auf ein neues Niveau zu heben.

So sehen wir uns in der Verantwortung unsere Kundinnen und Kunden auf dem Weg zu unterstützen und sind davon überzeugt, dass ein proaktiver Ansatz entscheidend ist, um die digitale IT-Sicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit von Unternehmen zu stärken.

 

Sie möchten uns und unsere IT-Services näher kennenlernen und mehr zu unserer Expertise im Hinblick auf die NIS-2-Richtlinie erfahren? Dann kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an: +49 89 1894162-0

 

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